Der Weg zum Führerschein

Ich begleite Dich Schritt für Schritt auf Deinem Weg
zum Erlangen der definitiven Fahrerlaubnis.

Hier erfährst Du den Ablauf bis zum Erlangen des Führerscheins.
Hast Du Fragen? Gerne berate ich Dich umfassend und unkompliziert.

Gerne berate ich Dich unverbindlich per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.

Erste Phase

1.

Lernfahrausweis beantragen

Für die Erteilung eines Lernfahrausweises muss zunächst das „Lernfahrgesuch“ ausgefüllt und anschliessend beim Strassenverkehrsamt eingereicht werden.

Der Sehtest
Vor dem Einreichen des Gesuches um die Erteilung eines Lernfahrausweises muss das Sehvermögen bei einem Arzt oder in einem anerkannten Optikergeschäft summarisch prüfen lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
Der Nothelferkurs

Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen (bereits schon vor dem 16. Altersjahr möglich).

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Pflegepersonal mit Diplom sind vom Kursbesuch befreit. Über weitere Ausnahmen erteilt Ihnen das Strassenverkehrsamt gerne Auskunft.

Infos und Anmeldung

Ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich?
Im Normalfall ist keine ärztliche Untersuchung Notwendig. Ein Zeugnis oder Untersuch ist erforderlich für Epileptiker, Körperbehinderte und für Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben.

2.

Theorie-Prüfung

Die Theorieprüfungen werden ausschliesslich durch CUT (Computer-Unterstützende-Theorie) abgenommen und werden nur im Strassenverkehrsamt Zürich (Albisgütli) und Winterthur durchgeführt.

Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Prüfung der Basistheorie erteilt. Er ist 2 Jahre lang gültig. Mit Erteilung des Lernfahrausweises kannst Du sofort mit der Praktischen Ausbildung beginnen und in Begleitung einer Person, welche die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, ein Fahrzeug lenken.

Wichtige Informationen zur Theorie-Prüfung

Bitte beachte, dass zwischen der Anmeldung und dem Prüfungstermin mit einer Wartefrist von etwa 4 Wochen gerechnet werden muss. Sie kann bereits schon einen Monat vor dem 18. Altersjahr absolviert werden.

Prüfungsanforderungen

Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der gewünschte Lernfahrausweis ausgestellt. Er ist Voraussetzung für den Besuch des Verkehrskunde-Unterrichtes. Bei der Basistheorieprüfung sind 50 Fragen zu lösen. Zu jeder Frage gibt es eine, teilweise auch zwei richtige Antworten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden.

Alle Fragen sind mit Bildern versehen (es gibt keine reinen Textfragen).

Gültigkeitsdauer und Übertragbarkeit

Die Theorieprüfung verfällt nach 2 Jahren, sofern der Bewerber nicht bereits den Führerausweis einer anderen Kategorie besitzt, welche die gleiche Theorieprüfung voraussetzt.

Bewirbt sich der Inhaber eines gültigen Lernfahrausweises (z. B. Kat. B) um eine weitere Kategorie (z. B. Kat. A1), so wird die Theorieprüfung auf diese Kategorie übertragen, sofern sie nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt.

Mögliche Sprachen zur Theorie-Prüfung

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch

Gebühren

Allgemeine Verkehrstheorie/Theorieprüfung: CHF 36 (pro Prüfung)

Wichtige Infos zu Lehrfahrten und Lernfahrausweis
Solange Motorfahrzeuge von Inhabern eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite des Fahrzeuges an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem „L“ in vorgeschriebener Grösse tragen. Bei Fahrten mit dem Lernfahrausweis im Ausland sind die entsprechenden nationalen Vorschriften beim zuständigen Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen. Grundsätzlich ist davon abzuraten, Lernfahrten im Ausland zu unternehmen.
 

Die Begleitperson

Die Begleitperson muss mindestens 3 Jahre im Besitze des Führerausweises B sein und das 23. Altersjahr vollendet haben. Sie muss zudem die Handbremse leicht erreichen und diese auch beim Tragen der Sicherheitsgurte wirksam betätigen können.

Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.
 

Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises

Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt nach 2 Jahren, spätestens jedoch, wenn die Führerprüfung drei Mal in Folge nicht bestanden wurde und die Zulassungsbehörde auf Grund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann in der Regel ein zweiter Lernfahrausweis beantragt werden. Wer die Voraussetzungen für die Erteilung eines zweiten Lernfahrausweises nicht erfüllt oder während dessen Gültigkeit die Prüfung nicht besteht, dem wird die Erteilung eines weiteren Lernfahrausweises auf unbestimmte Zeit verweigert.

3.

Praktische Ausbildung

Nach Erhalt des Lernfahrausweises begleite ich Dich individuell und optimal auf die Praktische Prüfung vor.
Die praktische Ausbildung kann auch mit einem Automat absolviert werden. Anschliessend darf mit Schaltgetriebe gefahren werden.

4.

Obligatorische Verkehrskunde

Vor Anmeldung zur Praktischen Führerprüfung muss der Verkehrskunde-Unterricht absolviert werden. Dieser wird an 4 Abenden à 2 Lektionen durchgeführt.

5.

Praktische Prüfung

Die Anmeldung zur Praktischen Prufung erfolgt durch den Fahrlehrer. Nach bestandener Prüfung erhältst Du den Führerausweis auf Probe. Die praktische Prüfung kann auch mit einem Automat absolviert werden. Anschliessend darf mit Schaltgetriebe gefahren werden.

PRÜFUNGSORTE
Die Praktische Prüfung kannst Du in Bassersdorf, Bülach, Hinwil, Regensdorf, Winterthur oder Zürich ablegen.

Zweite Phase

6.

Obligatorische Weiterausbildung (WAB)

Für den Erhalt der unbefristeten Fahrerlaubnis bedarf es eines Weiterbildungs-Kurses, welcher im ersten Jahr nach Erteilung des Führerausweises absolviert werden muss.

Änderungen bleiben vorbehalten.

Adresse

Auto-Fahrschule Markus Meier
Bahnstrasse 18
8603 Schwerzenbach-Volketswil
Im Chimlimärt

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