Der Weg zum Führerschein
Ich begleite Dich Schritt für Schritt auf Deinem Weg
zum Erlangen der definitiven Fahrerlaubnis.
Hier erfährst Du den Ablauf bis zum Erlangen des Führerscheins.
Hast Du Fragen? Gerne berate ich Dich umfassend und unkompliziert.
Gerne berate ich Dich unverbindlich per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.
1.
Lernfahrausweis beantragen
Für die Erteilung eines Lernfahrausweises muss zunächst das „Lernfahrgesuch“ ausgefüllt und anschliessend beim Strassenverkehrsamt eingereicht werden.
Der Sehtest
Der Nothelferkurs
Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen (bereits schon vor dem 16. Altersjahr möglich).
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Pflegepersonal mit Diplom sind vom Kursbesuch befreit. Über weitere Ausnahmen erteilt Ihnen das Strassenverkehrsamt gerne Auskunft.
Ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich?
2.
Theorie-Prüfung
Die Theorieprüfungen werden ausschliesslich durch CUT (Computer-Unterstützende-Theorie) abgenommen und werden nur im Strassenverkehrsamt Zürich (Albisgütli) und Winterthur durchgeführt.
Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Prüfung der Basistheorie erteilt. Er ist 2 Jahre lang gültig. Mit Erteilung des Lernfahrausweises kannst Du sofort mit der Praktischen Ausbildung beginnen und in Begleitung einer Person, welche die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, ein Fahrzeug lenken.
Wichtige Informationen zur Theorie-Prüfung
Bitte beachte, dass zwischen der Anmeldung und dem Prüfungstermin mit einer Wartefrist von etwa 4 Wochen gerechnet werden muss. Sie kann bereits schon einen Monat vor dem 18. Altersjahr absolviert werden.
Prüfungsanforderungen
Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der gewünschte Lernfahrausweis ausgestellt. Er ist Voraussetzung für den Besuch des Verkehrskunde-Unterrichtes. Bei der Basistheorieprüfung sind 50 Fragen zu lösen. Zu jeder Frage gibt es eine, teilweise auch zwei richtige Antworten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden.
Alle Fragen sind mit Bildern versehen (es gibt keine reinen Textfragen).
Gültigkeitsdauer und Übertragbarkeit
Die Theorieprüfung verfällt nach 2 Jahren, sofern der Bewerber nicht bereits den Führerausweis einer anderen Kategorie besitzt, welche die gleiche Theorieprüfung voraussetzt.
Bewirbt sich der Inhaber eines gültigen Lernfahrausweises (z. B. Kat. B) um eine weitere Kategorie (z. B. Kat. A1), so wird die Theorieprüfung auf diese Kategorie übertragen, sofern sie nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt.
Mögliche Sprachen zur Theorie-Prüfung
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch
Gebühren
Allgemeine Verkehrstheorie/Theorieprüfung: CHF 36 (pro Prüfung)
Wichtige Infos zu Lehrfahrten und Lernfahrausweis
Die Begleitperson
Die Begleitperson muss mindestens 3 Jahre im Besitze des Führerausweises B sein und das 23. Altersjahr vollendet haben. Sie muss zudem die Handbremse leicht erreichen und diese auch beim Tragen der Sicherheitsgurte wirksam betätigen können.
Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.
Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises
Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt nach 2 Jahren, spätestens jedoch, wenn die Führerprüfung drei Mal in Folge nicht bestanden wurde und die Zulassungsbehörde auf Grund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann in der Regel ein zweiter Lernfahrausweis beantragt werden. Wer die Voraussetzungen für die Erteilung eines zweiten Lernfahrausweises nicht erfüllt oder während dessen Gültigkeit die Prüfung nicht besteht, dem wird die Erteilung eines weiteren Lernfahrausweises auf unbestimmte Zeit verweigert.
3.
Praktische Ausbildung
Nach Erhalt des Lernfahrausweises begleite ich Dich individuell und optimal auf die Praktische Prüfung vor.
Die praktische Ausbildung kann auch mit einem Automat absolviert werden. Anschliessend darf mit Schaltgetriebe gefahren werden.
4.
Obligatorische Verkehrskunde
Vor Anmeldung zur Praktischen Führerprüfung muss der Verkehrskunde-Unterricht absolviert werden. Dieser wird an 4 Abenden à 2 Lektionen durchgeführt.
5.
Praktische Prüfung
Die Anmeldung zur Praktischen Prufung erfolgt durch den Fahrlehrer. Nach bestandener Prüfung erhältst Du den Führerausweis auf Probe. Die praktische Prüfung kann auch mit einem Automat absolviert werden. Anschliessend darf mit Schaltgetriebe gefahren werden.
PRÜFUNGSORTE
Die Praktische Prüfung kannst Du in Bassersdorf, Bülach, Hinwil, Regensdorf, Winterthur oder Zürich ablegen.
6.
Obligatorische Weiterausbildung (WAB)
Für den Erhalt der unbefristeten Fahrerlaubnis bedarf es eines Weiterbildungs-Kurses, welcher im ersten Jahr nach Erteilung des Führerausweises absolviert werden muss.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Adresse
Auto-Fahrschule Markus Meier
Bahnstrasse 18
8603 Schwerzenbach-Volketswil
Im Chimlimärt